Nach einem Unfall mit Sachschaden sind einige Dinge zu regeln und man verliert leicht den Überblick. Die Schadensabwicklung ist oft nicht ganz unkompliziert. Neben diversen Formularen und Schriftstücken sind auch allerlei Menschen zu kontaktieren, wie die Mitarbeiter der Versicherung, von der Werkstatt oder Sachverständige.
Damit die Schadensregulierung reibungslos ablaufen kann, benötigen Sie vor allem bei größeren Sachschäden ein Schadensgutachten. Doch wie hoch sind die Kosten bei einem Kfz-Gutachten? Wer beauftragt bestenfalls den Unfallgutachter? Und was muss ein Kfz-Gutachten enthalten?
Nach einem Unfall ist ein Gutachten insofern notwendig, als dass Sie als Geschädigter nachweisen müssen, dass der Schaden am Fahrzeug vom Unfall stammt. Der sogenannte eigene Sachvortrag genügt den Versicherungen in der Regel nicht. Insbesondere wenn Zweifel oder gar Unstimmigkeiten bezüglich des Schadensbildes bestehen, kann ein Gutachten nach einem Unfall Abhilfe schaffen. Dafür muss ein Sachverständiger beauftragt werden.
Folgende Aspekte werden nach dem Unfall von unseren Gutachtern betrachtet und festgehalten:
Angaben zu den technischen Daten des Unfallfahrzeugs
Mögliche Sonderausstattungen
Unfallbedingte Schäden
Dokumentation der Schäden
Einschätzung zur Dauer der Reparatur
Festlegung des Reparaturweges
Festhalten älterer Schäden
Wiederbeschaffungswert für das Fahrzeug vor dem Unfall
Angaben zur unfallbedingten Wertminderung
Errechneter Restwert für das Fahrzeug
Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur (Kostenvoranschlag der Werkstatt)
Mögliche Ausfallzeit
Ferner wird der Kostenvoranschlag für die Reparaturkosten im Unfallgutachten von unseren Sachverständigen insofern miterfasst, als dass dieses in die Einschätzung der Wirtschaftlichkeit einer Instandsetzung des Fahrzeugs integriert wird. Das heißt, auf Grundlage der veranschlagten Reparaturkosten beurteilt der Gutachter, ob sich eine Reparatur lohnt.